![]() Fragen & AntwortenEntspricht der "SITWELL" den DIN-Normen?Der "SITWELL" mit Lehne entspricht den geltenden Büro-Europanormen PrEN 13761 (1999), EN 1022 (1996) und EN 1728 (2000). Eigene DIN-Normen für das neuartige Sitzen-in-Bewegung auf dem "SITWELL" gibt es noch nicht. Bislang gibt es nur DIN-Normen für starre Stühle, die allerdings aus den Jahren 1981-1989 datieren. Gibt es auch andere Sitzbezüge für den "SITWELL"Ja. Im Prinzip mit jedem, den Sie wollen. Wir erfüllen gern Ihre ganz persönlichen Wünsche für den Bezug – Lieblingsstoff, Firmenlogo, CI-Farbe – sofern das Material geeignet ist. Gibt es auch den "SITWELL" für Kinder?Ja! Denn für Kinder und Jugendliche ist Bewegung mindestens so wichtig wie für Erwachsene. Stillsitzen ist Gift für junge Rücken! Deshalb gibt es auch einen "Kinder-SITWELL", der dem Bewegungsdrang junger Menschen entgegen kommt und eine etwas kürzere und weichere Sitzfläche hat. Ist das Sitzen so wie auf einem Gymnastikball?Gegenüber dem Gymnastikball hat das Sitzen auf dem "SITWELL" folgende Vorteile: - Der "SITWELL" bietet mehr Sicherheit: Er rollt nicht weg, er kann nicht platzen, man kann weder um- noch herunterfallen. - Der "SITWELL" lässt sich individuell einstellen: in Sitzhöhe, Rückenlehne und seitlicher Auslenkung. Kann der "SITWELL" auch als Stehhilfe verwendet werden?Nein. Der "SITWELL" ist zum Sitzen in Bewegung gedacht, nicht als Stehhilfe. Die größtmögliche Höhe ist zum Abstützen beim Stehen zu niedrig. Eine höhere Einstellung würde bei dieser Konstruktion die Stabilität gefährden. Kann ich den ganzen Tag ohne Rückenlehne sitzen?Viiieeel besser, als Sie denken! Der "SITWELL" ist so konstruiert, dass der Mensch auch im Sitzen das tun kann, wofür er eigentlich gebaut ist: sich bewegen. Laufen, Rennen, Gehen, Bücken und sich Strecken sind die Ur-Bewegungsmuster des homo sapiens. Bei keiner dieser Bewegungen braucht er eine Rückenlehne! Deshalb braucht man auch auf dem "SITWELL" keine, solange man sich bewegt. Modern ausgedrückt sagen wir: Der "SITWELL" ist wie Joggen im Sitzen. Kann man den Sitzbezug abziehen?Der Sitzbezug lässt sich zwar abziehen, wir möchten Ihnen dieses aber nicht empfehlen. Unsere Polsterei verwendet eine spezielle Technik, um den "SITWELL" ohne Klebstoff faltenfrei zu beziehen. Dies kann einem Ungeübten nicht gelingen. Sollte der "SITWELL" nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden?Diese Frage müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber diskutieren. Auch unter Kosten-Gesichtspunkten sollte Ihr Arbeitgeber eigentlich nicht zögern, Ihnen einen "SITWELL" zur Verfügung zu stellen. Wie lange geben Sie Garantie?Fünf volle Jahre. Innerhalb dieser Zeit werden defekte "SITWELL" kostenlos repariert oder ausgetauscht – vorausgesetzt natürlich, es liegt kein Fremdverschulden vor. Wird der "SITWELL" von den Krankenkassen bezahlt?Ja, das ist möglich, wenn Ihnen ein Arzt einen "in allen drei Dimensionen beweglichen Sitz" zur Therapie verschreibt. Bekommt ein Mitarbeiter den "SITWELL" vom Arzt verschrieben und lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab, bleibt immer noch die Möglichkeit, den Arbeitgeber zu ersuchen, die Kosten für den "SITWELL" entweder ganz oder teilweise zu übernehmen. Schließlich hat er, wenn auch nur ein rückenbedingter Krankheitstag ausfällt, den Anschaffungspreis eines "SITWELL" für alle Zeit amortisiert! Wofür soll das "SITWELL" gut sein?"SITWELL" stärkt die Rückenmuskulatur und fördert die Ernährung der Bandscheiben. Außerdem kommt es zu keinen Stauungen in den Beinen und man fühlt sich den ganzen Tag fit und beschwingt. |

